Ergotherapie 

Was ist Ergotherapie?

Der Begriff „Ergotherapie“ stammt ursprünglich aus dem Griechischen und heißt übersetzt so viel wie „Heilung und Gesundheit durch Aktivität und Arbeit“.

Neben der Physiotherapie und der Logopädie zählt die Ergotherapie zu den wichtigsten Heilmittelmaßnahmen in einer Rehabilitation.

 

Die Ergotherapie zeigt bei allen Behandlungen immer einen ganzheitlichen Ansatz. Das Hauptziel der Therapie ist die größtmögliche Selbständigkeit und Unabhängigkeit des Patienten zu erreichen, damit er seinen Alltag weites gehend eigenständig bewältigen kann. Das bedeutete die Steigerung der Lebensqualität und die Prävention stehen im Mittelpunkt der Behandlung. Sowohl Patienten mit motorischen oder sensomotorischen Defiziten, als auch mit psychischen Einschränkungen aller Altersklassen können ergotherapeutisch behandelt werden. Der Hintergrund einer Behandlung kann sehr verschieden sein, sodass sowohl eine (chronische) Erkrankung als auch ein Unfall für die Einschränkung oder Behinderung verantwortlich sein kann. Ergotherapeuten behandeln, begleiten und beraten den Patienten. In Absprache mit dem Patienten erarbeiten wir einen individuellen Behandlungsplan, dies wird mit Zeit ergänzt. 

Wie erhalte ich eine Verordnung?

Je nach Diagnose wird die Verordnung für die ergotherapeutische Behandlung von Ihrem Arzt ausgestellt. Folgende Verordnungen kann ein Arzt beispielsweise ausstellen: 

  • motorisch - funktionelle Behandlung 
  • sensomotorisch - perzeptive Behandlung
  • psychisch - funktionelle Behandlung


Ausstellender Arzt kann sowohl Ihr Hausarzt, Kinder-/Jugendarzt oder ein Facharzt sein, beispielsweise der Neurologe, der Psychiater, der Orthopäde oder der Chirurg.

Die Therapie findet dann entweder in der Praxis oder als Hausbesuch statt. Ein Hausbesuch muss in diesem Fall nicht immer zu Hause sein, sondern kann zum Beispiel auch eine Werkstatt für behinderte Menschen, ein Wohn- oder Altersheim, ein Kindergarten sein.

Da die Verordnung vom Arzt einen Therapiebeginn vorgibt, der, in der Regel, innerhalb der nächsten 10 Tage erfolgen muss, ist es ratsam, die Verordnung erst nach der Terminabsprache bei Ihrem behandelnden Arzt abzuholen.

 

Gerne helfe ich Ihnen bei weiteren Fragen zur Heilmittelverordnung.